Kostengutsprachen

Der Regionale Sozialdienst ist zuständig für die Erteilung von Kostengutsprachen im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtung sowie für fallbezogene Kostengutsprachen betreffend familienexterne Kinderbetreuung.

Die Antragseinreichung erfolgt in der Regel über Fachstellen.

Kontakt

Sachbearbeitende

Downloads