Rechtliche Grundlagen

Mit Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 wurde der Schaffung des Regionalen Sozialdienstes (RSD) Obwalden zugestimmt. Dieser hat am 1. Juli 2023 seine Arbeit aufgenommen.

Der RSD Obwalden ist ein Zweckverband gemäss Art. 84 der Obwaldner Kantonsverfassung sowie Art. 26a ff des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch.

Das Stimmvolk hat den Statuten des RSD Obwalden zugestimmt, welches die Zuteilung der Aufgaben, die Organisation, die Finanzen, die Aufsicht, den Rechtsschutz und die Auflösung regelt.

Strategisch wird der RSD Obwalden vom Vorstand geführt, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

  • Präsident: Peter Kohler
  • Vizepräsident: Peter Krummenacher
  • Vorstandsmitglied: Marta Omlin
  • Vorstandsmitglied Roman Schleiss
  • Vorstandsmitglied: Markus Zahno

Gewisse Geschäfte werden von der Delegiertenversammlung beschlossen. Die Delegiertenversammlung besteht aus je einer Vertretung jeder Gemeinde.

Die Aufsicht über die Tätigkeiten des RSD Obwalden obliegt der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission.

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