Einzelbegleitung

Im Einzelfall kann es möglich sein, dass zwischen einem Elternteil und einem minderjährigen Kind ein persönlicher Kontakt durch eine Fachperson begleitet werden muss. Dies ist möglich in folgenden Konstellationen:

  • Wenn sich die Eltern in hochstrittigen Trennungs- und Scheidungssituationen befinden,
  • durch Behörden oder Gerichte ein begleitetes Besuchsrecht angeordnet wurde,
  • die Kinder durch den kontaktberechtigten Elternteil Gewalt oder Übergriffe erlebt haben oder mutmasslich erlebt haben und/oder
  • die Kinder noch nie mit dem kontaktberechtigten Elternteil zusammengelebt haben oder über einen längeren Zeitraum keinen Kontakt mit dem kontaktberechtigten Elternteil hatten und
  • kein kostengünstigeres, subsidiäres Angebot möglich ist.

Eine KESB oder ein Gericht können eine Einzelbegleitung anordnen.

Die Antragstellung (exkl. Anordnung) erfolgt ausschliesslich durch eine Beistandsperson. Beizulegen ist die Erklärung der Eltern betreffend Kostentragung des Elternbeitrags. Dieser beträgt CHF 150.00 pro Begleitung, resp. kurzfristig abgesagter Begleitung.

Kontakt

Sachbearbeiterin

Sibylle Tobler - Geschäftsleiterin

Downloads:

Informationsblatt Elternbeitrag Einzelbegleitung