Kita und Tagesfamilie

Sie leben in Obwalden, haben Vorschulkinder und benötigen eine familienergänzende Kinderbetreuung? Fast alle Kitas in Obwalden verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit dem RSD Obwalden. Mit dieser Leistungsvereinbarung steht Ihnen der Zugang zu einer Kostengutsprache für eine Mitfinanzierung des Kitaplatzes durch den RSD Obwalden offen. Jüngere Geschwister erhalten eine rund 30% höhere Mitfinanzierung durch den RSD Obwalden.

 Nachfolgend finden Sie in zusammengefasster Form die entsprechenden Voraussetzungen.

 Kostengutsprachen Kitas

Der Tagessatz in den Kitas in Obwalden beträgt i.d.R. CHF 135.00 für Kinder über 18 Monate bis Eintritt in den Kindergarten, resp. CHF 155.00 für Kinder bis 18 Monate. Kitas können diese Maximalkosten tiefer ansetzen. Der RSD Obwalden beteiligt sich an den Kosten für einen Kitaplatz, wenn

  • die Familie in Obwalden Wohnsitz hat;
  • eine familienergänzende Kinderbetreuung notwendig ist (z.B. infolge Beruf, Krankheit);
  • ein Kitaplatz zur Verfügung steht;
  • das zu betreuende Kind noch nicht im freiwilligen oder obligatorischen Kindergarten ist;
  • das massgebende Einkommen (=steuerbares Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens) des Haushalts, in welchem das zu betreuende Kind lebt, CHF 100’000.00 nicht übersteigt.

Kostengutsprachen Tagesfamilien via Verein Kinderbetreuung OW

Der Stundensatz in den Tagesfamilien des Verein Kinderbetreuung beträgt CHF 13.50 für Kinder über 18 Monate, bis Eintritt in den Kindergarten, resp. CHF 15.50 für Kinder bis 18 Monate. Der RSD Obwalden beteiligt sich an den Kosten des Tagesfamilienplatz, wenn

  • die Familie in Obwalden Wohnsitz hat;
  • die Tagesfamilie durch den Verein Kinderbetreuung Obwalden angestellt ist;
  • eine familienergänzende Kinderbetreuung notwendig ist (z.B. infolge Beruf, Krankheit);
  • eine Tagesfamilie zur Verfügung steht;
  • das zu betreuende Kind noch nicht im freiwilligen oder obligatorischen Kindergarten ist;
  • das massgebende Einkommen (=steuerbares Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens) des Haushalts, in welchem das zu betreuende Kind lebt, CHF 100’000.00 nicht übersteigt.

Antrag

Der Antrag ist vorgängig einzureichen und eine Mitfinanzierung durch den RSD Obwalden ist frühestens ab dem Monat, in welchem der Antrag eingetroffen ist, möglich.

Die Einreichung des Antrags erfolgt durch die Kita, resp. bei Tagesfamilien durch den Verein Kinderbetreuung. Dazu benötigt die Kita die letzte rechtskräftige Steuerveranlagungsverfügung. Auf expliziten Wunsch der Eltern kann die Steuerveranlagungsverfügung dem RSD Obwalden direkt eingereicht werden.

Der RSD Obwalden prüft den Antrag, berechnet abschliessend den Gemeinde- und den Elternbeitrag und stellt dies den Eltern und der Kita, resp. für Tagesfamilien dem Verein Kinderbetreuung, zu.

Berechnung Gemeinde- und Elternbeitrag

Mit Hilfe des Rechners können ordentlich besteuerte Eltern prüfen, in welchem Umfang die familienergänzende Kinderbetreuung voraussichtlich finanziell unterstützt wird. Für die Dateneingabe wird die letzte rechtskräftige Steuerveranlagungsverfügung benötigt.

Der Beitragsrechner ermöglicht Ihnen einen Überblick über die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung: Klicken Sie hier.

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