Berufsbeistandschaft

Das Leben stellt hohe Anforderungen – manchmal braucht es jemanden, der Verantwortung mitträgt oder übernimmt. Im Rahmen eines Auftrags durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Obwalden oder eines Gerichts führt die Berufsbeistandschaft Minderjährigenvormundschaften und Beistandschaften.

Der Bereich Berufsbeistandschaft des Regionalen Sozialdienstes betreut im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Obwalden erwachsene Personen, welche ihre persönlichen und/oder administrativen Angelegenheiten vorübergehend oder langfristig nicht selbstständig erledigen können. Dies kann beispielsweise infolge einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Beeinträchtigung, einer Suchterkrankung oder aufgrund von Altersbeschwerden erforderlich sein.

Im Weiteren führen die Beistandspersonen im Rahmen des Kindesschutzes im Auftrag der KESB Obwalden oder eines Gerichts auch Beistandschaften und Minderjährigenvormundschaften für Kinder und Jugendliche. Miteinbezogen werden dabei auch die Familiensysteme der Kinder.

Die Beistandspersonen erhalten von der KESB Obwalden oder einem Gericht einen Entscheid, welcher einen schriftlichen Auftrag betreffend die Unterstützung für die betroffene Person enthält. Der Auftrag im Rahmen der Beistandschaften stützt sich auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB). Dabei bestimmt die KESB Obwalden oder ein Gericht die notwendigen Unterstützungsmassnahmen.

Der Regionale Sozialdienst Obwalden verfügt über kompetente und professionelle Mitarbeitende, die als Beistandspersonen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung stehen. Unterstützt werden die Beistandspersonen durch ein Sachbearbeitungsteam, welches administrative, finanzielle und sozialversicherungstechnische Aufgaben übernimmt.

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