Alimentenhilfe

Sie verfügen über einen Rechtstitel, in dem Ihnen und Ihren Kindern Alimente zugesprochen worden sind? Sie haben jedoch Probleme, die Alimente rechtzeitig oder vollständig zu erhalten? Die Alimentenhilfe des Regionalen Sozialdienstes Obwalden hilft ihnen dabei, die laufenden Unterhaltszahlungen einzufordern und bevorschusst allenfalls Kinderalimente, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind.

Der Bereich Alimentenhilfe des Regionalen Sozialdienstes ist zuständig für in Obwalden wohnhafte Kinder sowie getrennte oder geschiedene EhepartnerInnen, wenn der Alimentenpflicht nicht oder nur mangelhaft nachgekommen wird.

Die Alimentenhilfe strebt eine gütliche Einigung mit beiden Parteien an, bevor der Rechtsweg eingeschlagen wird.

Einerseits steht die Inkassohilfe für Kinderalimente und Erwachsenenalimente Betroffenen zur Verfügung, soweit die Alimente nicht rechtzeitig oder vollständig beglichen werden. Im Rahmen der Inkassohilfe übernimmt die Alimentenhilfe die rechtlichen Aufgaben des Inkassos.

Andererseits besteht Anspruch auf eine ganze oder teilweise Bevorschussung der Kinderalimente, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In diesem Fall erhalten Sie die Alimente oder einen Teil der Alimente von der Alimentenhilfe monatlich ausbezahlt. Die maximale Bevorschussungshöhe liegt bei derzeit Fr. 980.00 pro Monat und Kind. Im Gegenzug leitet die Alimentenhilfe Inkassomassnahmen gegen die pflichtige Person ein.

Sowohl für das Inkasso als auch für die Bevorschussung ist die Einreichung eines Antrags notwendig.

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Alimentenfachpersonen

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